Dipl.oec.troph. Christiane Schäfer
- Allergologie & Gastroenterologie -
Die Ernährungstherapie wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patientinnen und Patienten eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen.
Ärzten und Ärztinnen steht die so genannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ jetzt in aktualisierter und überarbeiteter Version zur Verfügung. Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden.
Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen.
Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.